Stiftungsmodell

Die Stifterin hat mit der Rechtsform einer treuhänderischen (unselbständigen) Stiftung ein Stiftungsmodell gewählt, welches sich für kleine Stiftungen anbietet, die über wenig Kapital verfügen (unter einer Million Euro) und auch nicht für die Ewigkeit gedacht sein müssen.

Die Stiftung GEKKO hat ein geringes Startkapital von 30.000 Euro, die jährlichen Fördermittel gibt die Stifterin als Spenden aus ihrem Vermögen an die Stiftung.

Diese Vorgehensweise ermöglicht ein Fördervolumen, welches einer größeren Stiftung vergleichbar ist, ohne sehr viel Kapital in der Stiftung zu binden. Außerdem bietet diese Lösung mehr Flexibilität in Bezug auf die Höhe der jährlichen Fördersummen und kann zugleich die Vorteile einer soliden, nachhaltigen und vertrauenswürdigen Rechtsform als Stiftung nutzen – nicht zuletzt auch im Hinblick auf mögliche Spender und Zustifter.

Der Vorteil einer unselbständigen, von einem Treuhänder verwalteten Stiftung besteht darin, dass die Gremien wie Vorstand, Kuratorium oder Beirat flexibel und bedarfsgerecht gestaltet werden können. Auch die Verwaltungskosten für eine unselbständige Stiftung sind geringer als die einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts. Schließlich kann der Stiftungszweck entsprechend den Regelungen in der Satzung relativ einfach geändert werden (bis hin zur Auflösung der Stiftung), ohne dass es der Zustimmung eines Kontrollorgans oder einer Behörde bedarf. Treuhänderin ist die gemeinnützige Stiftung Stifter für Stifter; die treuhänderische Verwaltung macht das Stiftungszentrum, beide Institutionen mit Sitz in München.

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