Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) || Förderung einer kritischen Analyse des bisherigen EU-Zulassungsverfahrens für Glyphoast (Förderzeitraum: 2014/15) ||
Wie kommt es, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Glyphosat als „wahrscheinlich krebserzeugend beim Menschen“ einstuft, das für die gesundheitliche Bewertung des Wirkstoffes in der EU zuständige Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) jedoch Unbedenklichkeit attestiert? Ein Grund ist: Die Behörde folgt in ihrer Einschätzung eng der Pestizidindustrie, wie dei BUND-Analyse aufdeckt.
Bewertung – zu industrienah
Die vorliegende Analyse zeigt zwei wesentliche Gründe dafür auf: Zum eine liegt es an der EU-Pestizidgesetzgebung, die ganz auf die Bedürfnisse der Hersteller, die ihren Wirkstoff auf den Markt bringen wollen, zugeschnitten ist. Zum anderen liegt es an deutschen Behörden, die indusriefreundliche Kriterien für die Bewertung von Glyphosat-Studien heranziehen und die die notwendige kritische Distanz zu den Pestizidherstellern vermissen lassen.
Bundesinstitut in der Kritik
Diese betrifft vor allem das für den Bereich der Humantoxikologie zuständige Bundesinstiutut für Risikobewertung (BfT), das nachweislich immer wieder die EU-Vorgaben für den Zulassungsprozess einseitig zugunsten der Hersteller auslegt.
Die Stiftung GEKKO hat gemeinsam mit der grassroots foundation die Erstellung dieser Studie gefördert. Sie wurde am 28. September 2015 veröffentlicht.
BUND-Analyse „Note ‚Mangelhaft‘: Das EU-Zulassungsverfahren von Glyphosat“: hier (Download 0,5 MB)